Schönen guten Tag allerseits,
ich habe unten stehenden Link zur
Erblichkeit und die züchterische Bedeutung von Zahn- resp. Gebiss-Anomalien im Netz gefunden.
Mir scheint die Argumentation schlüssig und praktikabel, die Forderungen an die Zuchtverbände wichtig und richtig. Was meint ihr??
Wobei ich schon die erste Einschränkung machen muss:
In dieser Arbeit wird gesagt, dass das Peristieren von Milchzähnen nicht vererblich sei, nun ist mir aber in einer Forumsdiskussion aufgefallen, dass dort einstimmig gesagt wurde, dass bei allen Zwergspitzen die Milchzähne gezogen werden mussten mit der unwiedersprochenen Aussage: "alle unsere Zwerge mit gesundem Gebiss haben die Zahn OP hinter sich gebracht" Wenn das stimmen sollte, könnten noch andere kleine Rassen betroffen sein und noch wichtiger, auf der Ausstellung kann der Richter das nicht mehr erkennen!!!
Das würde zudem eben doch eine Vererbung nahelegen, bzw. eine Schädelform, die zu diesem Phänomän führt. M.E. darf man keine Tiere züchten, von denen man weiß, dass sie noch vor Vollendung ihres ersten Lebensjahres eine OP vor sich haben ; das wiederspricht §11b der Tierschutzgesetztes, oder???
Es wird auch eine Beratung für die Zuchtverbände angeboten, leider ist kein Datum dabei, sodass ich nicht genau weiß, wie aktuell das ist.
Wer von den Fachleuten schaut sich das mal auf Richtigkeit hin durch, denn es werden ja ganz klare Forderungen an die Zuchtwarte gestellt, um zu vermeiden, dass zahnbehandelte Hunde in die Show und damit in die Zucht kommen?
Der Link:http://www.kochbass.ch/downloads/Erblic ... 0Ge%85.pdfWer den Link nicht öffenen kann, dem kann ich es wieder als mail-Anhang schicken. Kurze Anfrage an:
info@der-wolfsspitz.de